Empfehlungen

Die folgenden Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden.

Durchsuchung

Eine Durchsuchung, ob in den eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz, stellt stets einen erheblichen Eingriff in die persönliche Lebenssphäre dar. Dennoch gilt: Bewahren Sie Ruhe. Eine Durchsuchung setzt lediglich einen Anfangsverdacht einer Straftat voraus. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass damit bereits eine Verurteilung oder gar eine Festnahme einhergeht. 

  • Verhalten Sie sich ruhig und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen die Beamten. 
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen und notieren Sie sich das Aktenzeichen.
  • Bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Anwalt zu kontaktieren.
  • Machen Sie keine Angaben zu einem möglichen Strafvorwurf - auch nicht im scheinbar harmlosen Smalltalk. Selbst beiläufige Bemerkungen können später gegen Sie verwendet werden.   
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben. Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Dokumente zu unterschreiben.
  • Beobachten Sie, welche Räume durchsucht werden. Nur die im Durchsuchungsbeschluss benannten Räume/Objekte dürfen durchsucht werden.
  • Übergeben Sie Ihrem Anwalt umgehend den Durchsuchungsbeschluss, das Sicherstellungsprotokoll sowie alle anderen Dokumente, die Sie erhalten haben.

Verhaftung

Eine Verhaftung gehört zu den schwerwiegendsten Zwangsmaßnahmen des Strafverfahrens und ist für Betroffene wie auch für Angehörige stets ein Schock. Auch in dieser Ausnahmesituation ist es entscheidend, möglichst ruhig zu bleiben. Das mag schwerfallen, doch in den meisten Fällen lässt sich die Lage im ersten Moment ohnehin nicht beeinflussen.

  • Bestehen Sie umgehend darauf mit einem Anwalt zu sprechen.
  • Verhalten Sie sich ruhig und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen die Beamten. 
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache und verzichten Sie auf spontane Erklärungen oder Gespräche mit der Polizei – auch vermeintlich harmlose Bemerkungen können später gegen Sie verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben. Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Dokumente zu unterschreiben.

 

Vorladung von der Polizei

Eine polizeiliche Vorladung  kann verunsichernd sein – vor allem, wenn unklar ist, worum es genau geht. Auch in dieser Situation gilt: Bewahren Sie Ruhe. Ihnen steht es frei, sich zu einem möglichen Tatvorwurf zu äußern, Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen.

  • Schweigen sowie das Absagen eines Termins dürfen nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
  • Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig einen Anwalt, bevor Sie gegenüber der Polizei Stellung nehmen. Der Anwalt kann die Akte einsehen und mit Ihnen über das weitere Vorgehen sprechen. 
  • Vermeiden Sie unüberlegte oder spontane Angaben. Die Ermittlungsbehörden verfügen oft über mehr Informationen, als Ihnen bekannt ist.
     

Erhalt eines Strafbefehls

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Delikte, bei dem eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung ergeht. Der Erhalt eines Strafbefehls kann verunsichern – dennoch ist wichtig zu wissen, dass dieser nicht sofort rechtskräftig ist. Sie können Einspruch einlegen. Bewahren Sie daher Ruhe.

  • Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
  • Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen. 
  • Lassen Sie den Strafbefehl von einem Anwalt überprüfen und besprechen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen.
  • Der Einspruch kann auch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden. 

Polizeikontrolle

Bei allgemeinen Verkehrskontrollen gilt: Nicht jede Aufforderung der Polizei muss befolgt werden. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, sicher anzuhalten und kooperativ zu bleiben – aber auch die eigenen Rechte zu kennen.

  • Geben Sie Ihre Personalien an und zeigen Sie Ihren Führerschein sowie Fahrzeugpapiere vor.
  • Fragen zur Herkunft oder zum Ziel müssen nicht beantwortet werden.
  • Niemand muss einem Atemalkohol- oder Drogentest zustimmen. Aber: Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum darf die Polizei Sie zur Blutabnahme mitnehmen.
  • Fahrzeug- oder Personendurchsuchung nur mit richterlichem Beschluss oder bei Gefahr im Verzug.
  • Bei Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht keine Pflicht zur Stellungnahme. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. 

Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid kommt zumeist unerwartet und sorgt für Verunsicherung. Er kann Folgen haben - etwa Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Dennoch ist wichtig zu wissen, dass ein Bußgeldbescheid nicht endgültig ist und Sie die Möglichkeit haben Einspruch einzulegen.

  • Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben.
  • Prüfen Sie den Bescheid genau. Sind die Angaben zu Ort, Zeit, Fahrzeug und Fahrer korrekt? Wurde das richtige Kennzeichen erfasst?  
  • Nehmen Sie keine vorschnellen Zahlungen vor. 
  • Kontaktieren Sie einen Anwalt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen.

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Adresse

Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau

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