Die folgenden Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden.
Eine Durchsuchung, ob in den eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz, stellt stets einen erheblichen Eingriff in die persönliche Lebenssphäre dar. Dennoch gilt: Bewahren Sie Ruhe. Eine Durchsuchung setzt lediglich einen Anfangsverdacht einer Straftat voraus. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass damit bereits eine Verurteilung oder gar eine Festnahme einhergeht.
Eine Verhaftung gehört zu den schwerwiegendsten Zwangsmaßnahmen des Strafverfahrens und ist für Betroffene wie auch für Angehörige stets ein Schock. Auch in dieser Ausnahmesituation ist es entscheidend, möglichst ruhig zu bleiben. Das mag schwerfallen, doch in den meisten Fällen lässt sich die Lage im ersten Moment ohnehin nicht beeinflussen.
Eine polizeiliche Vorladung kann verunsichernd sein – vor allem, wenn unklar ist, worum es genau geht. Auch in dieser Situation gilt: Bewahren Sie Ruhe. Ihnen steht es frei, sich zu einem möglichen Tatvorwurf zu äußern, Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Delikte, bei dem eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung ergeht. Der Erhalt eines Strafbefehls kann verunsichern – dennoch ist wichtig zu wissen, dass dieser nicht sofort rechtskräftig ist. Sie können Einspruch einlegen. Bewahren Sie daher Ruhe.
Bei allgemeinen Verkehrskontrollen gilt: Nicht jede Aufforderung der Polizei muss befolgt werden. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren, sicher anzuhalten und kooperativ zu bleiben – aber auch die eigenen Rechte zu kennen.
Ein Bußgeldbescheid kommt zumeist unerwartet und sorgt für Verunsicherung. Er kann Folgen haben - etwa Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Dennoch ist wichtig zu wissen, dass ein Bußgeldbescheid nicht endgültig ist und Sie die Möglichkeit haben Einspruch einzulegen.
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