Strafrecht

Ich betreue und verteidige in folgenden Gebieten:

Betäubungsmittelrecht

Dieses besondere Teilgebiet des Strafrechts ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt und zeichnet sich durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten aus. Kaum ein anderer strafrechtlicher Bereich ist durch eine derart intensive Ermittlungsdichte seitens der Strafverfolgungsbehörden geprägt. Eine fundierte Kenntnis der einschlägigen Fallpraxis sowie der spezifischen Eigenschaften verschiedener Betäubungsmittel ist in diesem Kontext unerlässlich. Die Verteidigung muss daher mit besonderer Sorgfalt und strategischem Weitblick agieren, insbesondere bei verdeckten Ermittlungen oder Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen die präzise Analyse jedes Details entscheidend sein kann.

Opfervertretung

Die Vertretung von Opfern bzw. Geschädigten im Strafverfahren verlangt neben juristischer Expertise auch besondere Sensibilität. Als Nebenklagevertreter sorge ich dafür, dass Betroffene Gehör finden, ihre Rechte gewahrt bleiben und sie im Verfahren nicht alleinstehen. Gerade in emotional belastenden Verfahren ist es wichtig, die Perspektive des Opfers sichtbar zu machen und dessen Interessen mit Nachdruck zu vertreten.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht, das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist, hat vor allem den Zweck, erzieherisch zu wirken und Jugendliche zu unterstützen, anstatt sie nur zu bestrafen. Entsprechend liegt der Fokus weniger auf der Tat, sondern auf dem Jugendlichen selbst und seiner sozialen Situation. Eine Verteidigung in Jugendstrafsachen erfordert nicht nur strafrechtliches Know-how, sondern auch Einfühlungsvermögen und Erfahrung im Umgang mit Jugendgerichtshilfe, Familienumfeld und pädagogischen Einrichtungen. Ziel ist es, Maßnahmen zu vermeiden, die die Entwicklung dauerhaft belasten und stattdessen Perspektiven für einen erfolgreichen Neubeginn zu eröffnen.

Kapitalstrafrecht

Kapitaldelikte, insbesondere Tötungsdelikte, zählen zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Strafrecht. In kaum einem anderen Bereich sind die Beweisführung und die genaue Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Beschuldigten so zentral. Neben juristischen Fragestellungen spielen oft auch psychologische und forensische Aspekte eine entscheidende Rolle. Verfahren vor der Schwurgerichtskammer sind in der Regel umfangreich, mit zahlreichen Verhandlungstagen und hoher öffentlicher Aufmerksamkeit verbunden. Die Verteidigung muss entsprechend sorgfältig und strategisch agieren – insbesondere in Indizienprozessen, bei denen es auf jedes Detail und die präzise Bewertung aller Umstände ankommt.

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrechtliche Delikte umfassen alle Straftaten mit Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr, etwa Trunkenheit im Verkehr, Fahren unter Drogeneinfluss oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Bereits eine einzelne schwerwiegende Tat kann Zweifel an der Fahreignung begründen und weitreichende Konsequenzen wie Fahrverbot, Führerscheinentzug oder die Anordnung einer MPU nach sich ziehen. Um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren und drohende Konsequenzen abzuwehren, sollte so früh wie möglich ein Verteidiger eingeschaltet werden, insbesondere, wenn die Beweislage unklar ist oder gutachterliche Bewertungen im Raum stehen.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Fälle, in denen durch strafbare Handlungen ein Vermögensvorteil erlangt und zugleich ein wirtschaftlicher Schaden verursacht wird. Besonders häufig stehen dabei Betrug und Untreue im Fokus – Begriffe, die im Alltag geläufig erscheinen, deren juristische Reichweite jedoch oft unterschätzt wird. Angesichts der teils komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge und der weitreichenden strafrechtlichen Folgen empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt zu kontaktieren, insbesondere, um Missverständnisse auszuräumen, drohende Vermögensabschöpfungen abzuwehren und die eigene Position rechtlich fundiert darzustellen.

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Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau

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